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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen der SolarTech Deutschland GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SolarTech Deutschland GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber über die Planung, Lieferung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen sowie verwandten Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden. Das Schweigen des Auftragnehmers gilt nicht als Zustimmung.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2.1 Beratung und Planung

Der Auftragnehmer führt eine kostenlose Erstberatung durch. Detaillierte Planungsleistungen werden gesondert vergütet, sofern nicht anders vereinbart. Bei Auftragserteilung wird die Planungsvergütung auf den Auftragswert angerechnet.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gelten ab Werk bzw. Lager des Auftragnehmers.

3.1 Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt nach folgendem Schema:

  • 30% Anzahlung bei Auftragsbestätigung
  • 40% bei Lieferung der Komponenten
  • 30% nach ordnungsgemäßer Installation und Inbetriebnahme

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4. Lieferung und Leistungszeit

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen und anderen unvorhersehbaren Umständen.

4.1 Verzug

Bei einem Verzug des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nur nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen zum Rücktritt berechtigt.

5. Gefahrübergang

Bei Installation durch den Auftragnehmer geht die Gefahr mit der ordnungsgemäßen Installation und Inbetriebnahme auf den Auftraggeber über. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Bereitstellung zur Abholung über.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen
  • Gewährleistung des freien Zugangs zur Baustelle
  • Bereitstellung von Wasser und Strom für die Installation
  • Mitwirkung bei der Netzanmeldung beim örtlichen Netzbetreiber
  • Rechtzeitige Information über bauliche Gegebenheiten

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr für mangelfreie Lieferung und Installation nach den anerkannten Regeln der Technik.

7.1 Gewährleistungsfristen

  • Installationsarbeiten: 2 Jahre ab Inbetriebnahme
  • Gelieferte Komponenten: nach Herstellergarantie (mind. 2 Jahre)
  • Solarmodule: Produktgarantie 12 Jahre, Leistungsgarantie 25 Jahre
  • Wechselrichter: Herstellergarantie (5-20 Jahre je nach Modell)

7.2 Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfüllen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

8. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist wie folgt begrenzt:

8.1 Unbeschränkte Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

8.2 Beschränkte Haftung

Im Übrigen ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Wartung und Service

Der Auftragnehmer bietet Wartungsverträge für installierte Anlagen an. Wartungsintervalle und -umfang werden gesondert vereinbart.

10.1 Wartungsleistungen

Wartungsleistungen umfassen typischerweise:

  • Sichtprüfung der Anlage
  • Funktionsprüfung der Wechselrichter
  • Überprüfung der elektrischen Verbindungen
  • Reinigung der Module (nach Vereinbarung)
  • Dokumentation und Berichterstattung

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Daten vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert übermittelt.

13.1 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SolarTech Deutschland GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin, Telefon: +49 30 12345678, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

14. Besondere Bestimmungen für verschiedene Leistungen

14.1 Planungsleistungen

Planungsleistungen werden nach HOAI oder nach Aufwand berechnet. Planungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

14.2 Finanzierungsberatung

Finanzierungsberatung erfolgt unverbindlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung von Finanzierungen oder Förderungen.

14.3 Energiespeicher

Für Batteriespeichersysteme gelten zusätzlich die spezifischen Sicherheitsbestimmungen und Herstellergarantien. Der Auftraggeber wird über ordnungsgemäße Nutzung und Wartung aufgeklärt.

Stand: Juli 2025

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